Karl Nolle, MdL

Torgauer Allgemeine, 19.08.1999

Initiative Pro DM muss in Dresden Werbung entfernen

Verwaltungsgerichtsurteil gilt nicht für Torgau
 
TORGAU. "Wenn wir kommen, dann fliegen andere nach Hause", lautet ein Wahlslogan der Reps, der jetzt in Torgau auftauchte. Wahlwerbung der Initiative Pro DM muss jetzt in der Stadt Dresden entfernt werden, weil die Plakate früher als erlaubt angebracht wurden. Das entschied das Verwaltungsgericht nach einer Klage des SPD-Landtagskandidaten Karl Nolle, der sich in seinem Wahlkampf benachteiligt fühlte. Die Schlacht um Sitze im nächsten Landtag hat mit aller Härte begonnen. Einheitliche Regelungen für alle Kommunen gibt es nicht.
"Rechtsgrundlage für Wahlwerbung sind die örtlichen Satzungen. In Dresden gilt, dass Wahlwerbung erst ab heute möglich ist. Das kann in jeder Kommune anders sein, klärte Volker Knauer, Pressesprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, dazu auf.
Das Dresdener Urteil hat für die Kreisstadt keine Auswirkung. "Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, sind wir einen Kompromiss eingegangen. Für Wahlwerbung braucht kein Antrag gestellt zu werden", informierte Ordnungsamtsleiter Joachim Knauthe.
Seit Beginn der zweiten August-Woche dürfen Parteien in Belgern ihre Plakate anbringen. Allerdings nur entlang der Bundesstraße und höchstens sieben Stück je Partei oder Vereinigung, informierte die amtierende Hauptamtsleiterin Elke Puppe. "Wir wollen allen die Möglichkeit der Werbung geben", erklärte sie den Grund der Einschränkung und fügte hinzu: "Die City sollte von Wahlwerbung frei bleiben, um Platz zur Ankündigung für kulturelle Veranstaltungen, Werbung von Händlern oder ähnlichem zu haben", so Puppe weiter.
Keinerlei Festlegungen gibt es dagegen in der Gänsebrunnenstadt Dommitzsch, klärte Hauptamtsleiterin Roswitha Brückner auf. Allerdings müssen Parteien und Organisationen die gesetzlichen Festlegungen einhalten, dürfen beispielsweise nichts an Elektrokästen oder Telekommunikationseinrichtungen anbringen.
(Heinz Großnick)