Karl Nolle, MdL
Freie Presse-online-ddp-lsc, 13.11.2002
Gang vor Gericht - ADAC verklagt Freistaat wegen angeblicher Tricksereien bei Flugrettung
Innenministerium bestreitet Vorwürfe
DRESDEN (ddp-lsc). Der Konflikt zwischen dem ADAC Sachsen und der Staatsregierung bei der Luftrettung verschärft sich. Wegen der angeblich unzulässigen Vergabe der Konzession für eine Flugrettungsstation in Leipzig hat der Automobilclub die Staatsregierung vor dem Verwaltungsgericht Leipzig verklagt. Das Innenministerium soll der konkurrierenden Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) einen Vorteil verschafft und sie bei der Vergabe trotz eines zunächst günstigeren ADAC-Angebots bevorzugt haben. Das Ministerium bestritt die Vorwürfe. Die Rechte der Konkurrenten seien gewahrt, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Thomas Uslaub, am Mittwoch in Dresden. Die Vorwürfe des ADAC würden sich «als haltlos erweisen».
Der ADAC-Vorsitzende Nikolaus Köhler-Totzki sagte, es stelle sich die Frage, ob der Auftrag nach sachlichen Erwägungen vergeben worden sei. Er betonte: «Irgendetwas stinkt.« Die DRF habe vermutlich auf Grund landsmännischer Verbundenheit mit der Staatsregierung den Vorzug erhalten. Dabei habe der ADAC dem Ministerium in einer ersten Bieterrunde zunächst angeboten, Einsätze mit zwei Hubschraubern für 37 Euro pro Minute zu fliegen. Damit habe der ADAC die DRF-Offerte von 38 Euro für 1,5 Helikopter unterboten.
Die sächsischen Krankenkassen, die die Kosten für die Hubschraubereinsätze tragen, hätten das ADAC-Angebot »eindeutig und nachweislich" favorisiert. Die DRF habe dem ADAC hingegen Preisdumping vorgeworfen, ohne je offiziell über dessen Angebot informiert worden zu sein. Köhler-Totzki warf dem Innenministerium daher vor, dem Konkurrenten unzulässigerweise Informationen zugespielt und ihm damit einen Marktvorteil verschafft zu haben. Er hob hervor: «Das hat mit Fairness und Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.» Uslaub widersprach den Vorwürfen. Das Innenministerium hat nach seinen Worten keinerlei Informationen, die den ADAC betreffen, an Dritte weitergegeben.
Aus «unerklärlichen Gründen» ist laut Köhler-Totzki eine zweiten Bieterrunde zustande gekommen, wo das neue DRF-Gebot bei 27 Euro pro Flugminute lag und die zweite ADAC-Offerte von 34 Euro unterschritt. Durch eine Verzögerungstaktik habe die Staatsregierung letztlich juristisch erreicht, dass zum 1. Januar in Leipzig die DRF-Hubschrauber an den Start gehen.
Der ADAC erwartet innerhalb der kommenden Tage eine gerichtliche Entscheidung. Es ist die erste Klage des Automobilclubs gegen eine Landesregierung. (Quellen: Köhler-Totzki vor Journalisten in Dresden; Uslaub auf ddp-Anfrage)
(ddp)
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siehe auch unter Karl Nolle,MdL, Presserklärungen: 17 Kleine Anfragen zur Luftrettung an die Staatsregierung!