Karl Nolle, MdL
Agenturen, dapd, 18:51 Uhr, 25.04.2012
Gericht kippt umstrittene «Demokratieerklärung» - Richter erklären Verfassungstreue-Forderung für rechtswidrig
Niederlage für Bundesfamilienministerin
Dresden (dapd-lsc). Die umstrittene «Demokratieerklärung» ist nach einer Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Die vom Bund geforderte Erklärung, mit der sich Demokratieprojekte im Gegenzug für eine finanzielle Förderung zum Grundgesetz bekennen sollen, sei in Teilen «nicht ausreichend bestimmt», urteilte das Gericht am Mittwoch in Dresden und gab damit der Klage eines sächsischen Vereins statt.
Geklagt hatte der Pirnaer Verein «Akubiz». Er hatte beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 600 Euro aus einem Programm des Bundesfamilienministeriums beantragt, um mit einem Flyer an ein früheres Außenlager des KZ Flossenbürg in Königstein zu erinnern. Das Geld wurde unter der Voraussetzung bewilligt, dass der Verein zuvor die auch als «Extremismusklausel» bekannte «Demokratieerklärung» unterzeichnet. Das lehnte der Verein ab und erhielt somit kein Geld. Der Widerspruch gegen die Entscheidung wurde abgelehnt. Eine Vertreterin des Landkreises verwies auf «Auflagen» des Bundesfamilienministeriums.
Die Extremismusklausel war von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt und vom Land Sachsen weitgehend übernommen worden. Initiativen für Toleranz und Demokratie kritisieren die Regelung. Der Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis nannte die Klausel in einem Gutachten «verfassungsrechtlich bedenklich».
Das Gericht bezeichnete nun vor allem Passagen in der geforderten Einverständniserklärung als zu unbestimmt, wonach sich Vereine, die gefördert werden wollen, auch für die Verfassungstreue der von ihnen als Partner ausgewählten Organisationen und Referenten verbürgen sollen.
Der klagende Verein argumentierte, es sei unklar, in welcher Form diese «Gesinnungsüberprüfung» praktisch wirksam werden solle.
Der «Akubiz»-Vorsitzende Steffen Richter sagte nach der Entscheidung, die Auffassung des Gerichts bestätige, dass Demokratiearbeit nicht mit Misstrauen begegnet werden dürfe. Die Klausel halte Initiativen im Übrigen von der eigentlichen Arbeit ab.
Ruf nach Konsequenzen
Auch die Berliner Amadeo-Antonio-Stiftung sowie SPD, Linke und Grüne begrüßten das Urteil und sprachen von einer Niederlage insbesondere für die Bundesfamilienministerin. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck rief Schröder dazu auf, die Extremismusklausel «unverzüglich zurücknehmen». Deren ideologischer Kampf gegen die Zivilgesellschaft schade der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die sächsische SPD-Fraktion forderte Landesinnenminister Markus Ulbig (CDU) auf, ebenfalls rasch Konsequenzen zu ziehen. Die «Gesinnungsschnüffelei» müsse endlich auch beim Landesprogramm «Weltoffenes Sachsen» beendet werden. Die Linkspartei sprach von einer schallenden Ohrfeige für die beiden Minister. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) erklärte, Schröder habe mit der Klausel das Vertrauen in das demokratische Engagement der Bürger ins Gegenteil verkehrt und sie unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt.
Von Hendrik Lasch
dapd/T2012042550089/hel/K2570/lr/kos
251851 Apr 12