Karl Nolle, MdL

Freie Presse, Seite 5, 03.05.2017

"Sachsensumpf'-Jäger: Schuldig wegen Verfolgung Unschuldiger?

 
In Dresden begann gestern der Prozess gegen eine frühere Verfassungsschützerin und einen Polizisten, weil sie einst hochrangige Juristen zu Unrecht in Verruf gebracht haben sollen. Der Fall ist juristisch kriiflig.

DRESDEN - Es ist nicht die erste emotionale Erklärung in eigener Sache. Aber Simone H. steht in dieser Affäre ja auch schon etwas länger im Rampenlicht. Für eine Stunde wandte sich die frühere Referatsleiterin im Landesamt für Verfassungsschutz gestern Nachmittag an die Richter und Schöffen im Landgericht Dresden. Sie sprach von "zehn verlorenen Jahren meines Lebens" und auch davon, dass sie es nicht nötig habe, die Unwahrheit zu sagen. "Ich habe ein reines Gewissen", sagt die inzwischen 58-Jährige. Und: "Ich bin unschuldig."

Sachsens Generalstaatsanwaltschaft sieht das bekanntlich schon lange anders. Bereits im November 2010, also vor sechseinhalb Jahren, erhob sie Anklage gegen die Regierungsdirektorin wegen Verfolgung Unschuldiger - und wegen Beihilfe dazu gegen Georg W, bei der Leipziger Polizei einst Chef des für die Verfolgung organisierter Kriminalität zuständigen Kommissariats. Als geheime Quelle der Verfassungsschützerin H. soll der jetzt 61-Jährige zu jener Gerüchtesammlung beigetragen haben, deren Bekanntwerden als "Sachsensumpf" vor zehn Jahren die halbe Republik erschütterte.

Am 12. Mai 2007 gab es die ersten Presseberichte zu den Dossiers um kriminelle Netzwerke unter Beteiligung hochrangiger Juristen, aber schon nach nicht einmal acht Wochen wendete sich das Blatt. Nicht mehr die damals zum Teil namentlich bekannt gewordenen Amtsträger standen am Pranger, sondern diejenigen, die die Vorwürfe zusammengetragen hatten. Auf den 3. Juli 2007 datierte auch die einstige Verfassungsschützerin H. den Beginn ihres "öffentlichen Hinrichtens". Auf einer Pressekonferenz mit dem damaligen Landespolizeipräsidenten Klaus Fleischmann (später Generalstaatsanwalt, inzwischen pensioniert) und dem damals frisch reaktivierten Verfassungsschutzpräsidenten Reinhard Boos (inzwischen Referatsleiter für Ausländerangelegenheiten im Innenministerium) wurde nun plötzlich das Bild eines mehrfach ausgepressten Teebeutels gebraucht. Hauptgrund war schon damals die These, dass mit W ein Polizeibeamter als geheime Quelle des Verfassungsschutzes letztlich nur die eigenen polizeilichen Ermittlungen bestätigt haben soll.

Worum es dabei ging, wurde gestern durch die Verlesung der Anklage öffentlich - um Gerüchte über Kinderporno-Videos in einem Panzerschrank, über Kontakte von Juristen zu teilweise minderjährigen Prostituierten oder um den Verrat von Dienstgeheimnissen an die Presse. Weil die zuständige Kammer des Landgerichts wegen Überlastung erst jetzt zur mündlichen Verhandlung kommt, sind die Tatvorwürfe der Verleumdung und der üblen Nachrede inzwischen verjährt. Übrig geblieben ist der Anklagepunkt, dass sowohl H. als auch W. als Zeugen im Landtagsuntersuchungsausschuss falsche Angaben gemacht haben sollen - und eben der Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger und der Beihilfe dazu.

Dass dies bei einer Verfassungsschützerin, die anders als Staatsanwälte keine Ermittlungen einleiten und führen kann, ein juristisch kniffliger Fall ist, bestätigte gestern auch die Kammer. Der Ansicht der Verteidigung, dass der Vorwurf deshalb ins Leere geht, folgten die drei Richter aber bisher nicht. Sonst hätten sie nicht 24 Fortsetzungstermine bis zum Jahresende anberaumt.
Für W, der sich selbst zunächst noch nicht äußerte, erklärte Anwältin Henrike Wittner: "Er hat nicht geholfen und nicht helfen wollen, unschuldige Menschen zu verfolgen." Für H.s Anwalt Thomas Giesen wiederum ist klar, dass eine Datensammlung des Verfassungsschutzes eben keine Strafverfolgung sei. Zwar sprach Giesen auch von einer "offensichtlichen Kompetenzüberschreitung" seiner Mandantin - die in dem der Anklage als Beweis dienenden "Behördenzeugnis" vom Mai 2007 das Wort "Anfangsverdacht" verwendet hatte. Allerdings könnten in Deutschland eben nur Staatsanwälte entscheiden, ob ein ,Anfangsverdacht" vorliege.

H. selbst verwies darauf, in dem von ihr nur auf Weisung angefertigten "Behördenzeugnis" stets den Konjunktiv verwendet zu haben. Zwar sei sie später als "übermotivierte, übereifrige, durchgeknallte Referatsleiterin" mit "blindem Jagdeifer" dargestellt worden. Und natürlich sei auch sie "nicht erfreut" gewesen über den von der Landespolitik verordneten Stopp der Beobachtung der organisierten Kriminalität durch den Verfassungsschutz. Aber im Landesamt sei sie damals längst mit einer anderen herausfordernden Aufgabe betraut worden.

Von ihrer Erklärung zeigte sich der Vorsitzende Richter Joachim Kubista beeindruckt: "Wir müssen das erst mal sacken lassen." Nächsten Montag will die Kammer H. befragen. Ihre Antworten hängen dann davon ab, ob sie sich durch ihre nur begrenzte Aussagegenehmigung in Schwierigkeiten bringen könnte.

TINO MORITZ